Untätigkeitsbeschwerde
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| Jedenfalls sein Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren am 3. Dezember 2011 mit Wirkung für alle zu dieser Zeit bereits anhängigen Verfahren ist eine Untätigkeitsbeschwerde nicht mehr statthaft. |
| BGH - 20.01.2012 - VIII ZB 49/12 |
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| Eine Untätigkeitsbeschwerde gegen das Untätigwerden eines Sozialgerichts ist nicht statthaft.
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| LSG Saarbrücken - 18.04.2005 - L 2 B 1/05 KR |
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