Erwerbermodell
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| Der das von dritter Seite vorformulierte Angebot eines Erwerbers im steuersparenden Erwerbermodell beurkundende Notar haftet dem Erwerber, wenn er diesen nicht über die Gefahren einer ungesicherten Vorleistung belehrt. |
| OLG Celle - 14.07.2004 - 3 U 35/04 |
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