Aussichtslose Verteidigung
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| Zum Anerkenntnis einer Klage muß ein Anwalt raten, wenn keine Aussicht auf eine erfolgversprechende Verteidigung besteht und auch keine Chancen für eine Ermäßigung der Forderung im Prozeß angenommen werden kann. |
| OLG Hamm - 14.09.2004 - 28 U 158/03 |
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| Bei einer drohenden Klage, gegen die sich der Mandant nicht erfolgreich verteidigen kann, hat der Rechtsanwalt die Verpflichtung die Klage außergerichtlich abzuwenden. |
| OLG Oldenburg - 24.01.2003 - 6 U 142/02 |
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| Siehe auch: Prozeßrisiko |