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| Die Werbung einer Autoreparaturwerkstatt mit dem Inhalt : Komplette Unfallschadenregulierung und Rechtsanwalt für Verkehrsrecht im Haus, ist wettbewerbswidrig, da diese Werbung eine Rechtsdienstleistung anbietet, die nur dann zulässig wäre, wenn es sich um eine Nebenleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (§ 5 RDG) handeln würde. |
| LG Koblenz - 17.03.2009 - 4 HKO 140/08 |
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| Die in einem Werbemittel getätigte Aussage eines Rechtsanwalts, er sei in einem bestimmten Ort, der zum Bezirk des Gerichts gehört, bei dem er zugelassen ist, "Erster Fachanwalt für ...", ist zumindest auch so zu verstehen, dass damit nicht nur ein zeitlicher, sondern zugleich ein qualitativer Hinweis gegeben werden soll, der die Gefahr der Irreführung begründet. |
| OLG Bremen - 11.01.2007 - 2 U 107/2006 |
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| Eine im Sinn der Fachanwaltsordnung persönliche Fallbearbeitung als Rechtsanwalt liegt nicht vor, wenn sich ein Syndicusanwalt auf ein Wirken im Hintergrund beschränkt und weder eigene Schriftsätze anfertigt noch selbst an Gerichtsverhandlungen teilnimmt. |
| BGH - 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05 |
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| Die Bearbeitung von Fällen als Syndikusanwalt reicht allein nicht aus, um die notwendige praktische Erfahrung als Rechtsanwalt für die Zulassung als Fachanwalt nachzuweisen. |
| AGH Niedersachsen - 15.07.2005 - AGH 6/05 |
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| Die gesetzliche Voraussetzung der besonderen praktischen Erfahrungen für die Ernennung zum Fachanwalt ist mit höherrangigem Recht vereinbar. |
| BGH - 18.04.2005 - AnwZ (B) 31/04 |
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| Bei dem vom Verbraucher erwartetem hohen Niveau der Kenntnisse eines Fachanwalts, ist die gesetzliche Beschränkung auf die Führung von maximal zwei Fachanwaltstiteln nicht verfassungswidrig. |
| BGH - 04.04.2005 - AnwZ (B) 19/04 |
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| Der angehende Fachanwalt ist bei Ladung zum Fachgespräch auf die Bereiche des Fachgebiets hinzuweisen, zu denen er befragt werden soll. |
| BGH - 07.03.2005 - AnwZ (B) 11/04 |
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| Ein Rechtsanwalt kann den Nachweis praktischer Erfahrungen im Strafrecht auch durch seine Tätigkeit als Nebenklagevertreter erbringen. |
| BGH - 08.11.2004 - AnwZ (B) 84/03 |
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| Wer sich als Anwalt als Spezialist bezeichnet muß kein Fachanwalt sein, da Fachanwälte nicht notwendigerweise Spezialisten sind. |
| BVerfG - 28.07.2004 - 1 BVR 159/04 |
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| Die gesetzliche Beschränkung auf die Führung von maximal zwei Fachanwaltstiteln ist nicht unangemessen. |
| AGH Niedersachsen - 11.02.2004 - AGH 24/03 |
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| Werden ein Fachanwalt und ein Steuerberater in einer Sache gleichzeitig mandatiert und unterläuft ihnen neben- oder nacheinander ein Fehler, haften sie als Gesamtschuldner. |
| BGH - 19.07.2001 - IX ZR 246/00 |
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