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Anwaltshaftung, Notarhaftung, Steuerberaterhaftung

Die Rechtsprechung der Gerichte zur Rechtsberaterhaftung ist Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung juristischer Dienstleistung. Sie schützt sowohl den rechtsuchenden Verbraucher und Unternehmer vor den Folgen fehlerhafter juristischer Arbeit als auch den Rechtsberater vor unbegründeten Schadensersatzansprüchen seiner Mandanten. 

Die gesetzlichen Vorgaben zur Qualität juristischer Arbeit sind vom Gesetzgeber allgemein gefasst und geben wenig Anhaltspunkte für die Beurteilung eines verbindlichen Standards. Die Rechtsberaterhaftung ist deshalb Richterrecht und regelmäßig vom Einzelfall geprägt. Die von den Gerichten gebildeten Vorgaben für die Qualität sind nicht unangemessen hoch, sie berücksichtigen zutreffend den vertraglichen Anspruch des Mandanten auf ein schadensfreies Ergebnis juristischer Arbeit und gleichzeitig den Anspruch des Rechtsberaters auf Schutz vor unbegründeten Schadensersatzforderungen seines Auftraggebers. 

Auch wenn sich der Bundesgerichtshof (BGH) jährlich mit etwa 200 Regressen gegen pflichtversicherte Rechtsberater, also Rechtsanwälte, Anwaltsnotare, Notare und Steuerberater beschäftigen muss, ist dieses Rechtsgebiet bei vielen Betroffenen und auch den Instanzgerichten nicht sehr bekannt. Dies verwundert, da alleine von Rechtsanwälten jährlich insgesamt Ansprüche in Milliardenhöhe (Euro) bei ihren Vermögensschadenshaftpflichtversicherern angemeldet werden, wovon jedoch nur ein geringer Teil reguliert werden muss. Davon sind Ursachen der Schadensmeldungen zu ca. 50 % versäumte Fristen und zu weiteren 50 % allgemeine Schlechtleistung, wie zum Beispiel Gesetzesunkenntnis

Anlass, die Rechtsprechung zur Rechtsberaterhaftung im Internet zu publizieren, ist keineswegs die eigene Erkenntnis von einer steigenden Zahl pfuschender Rechtsberater oder einer entsprechenden Statistik, sondern die allgemeine Feststellung, dass die meisten Rechtsberater zwar nicht fehlerfrei, jedoch schadensfrei arbeiten. Da Fehler menschlich sind, soll diese Datenbank dazu beitragen die umfangreiche und anspruchsvolle, teilweise komplizierte Rechtsprechung zur Rechtsberaterhaftung sowohl für den juristischen Laien wie auch für den Juristen transparenter zu machen, um Problemstellungen besser erkennen und beurteilen zu können. Da Streit oft beim Geld anfängt, enthält die Datenbank auch Entscheidungen zum Kostenrecht der Rechtsberater, ergänzt mit einer Auswahl berufsrechtlicher Entscheidungen.

Die Datenbank ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kurzdarstellung der Urteile gibt nicht immer den gerichtlichen Leitsatz wieder. Eine Haftung für die Richtigkeit der Urteilswiedergabe wird nicht übernommen. Die Datenbank wird ständig aktualisiert und ergänzt. Hinweise, Kritik und Anregungen sind erwünscht.

 
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Stand: 03.09.2010
Inhalt: 7.554 Urteile
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