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Die Rechtsprechung der Gerichte zur Rechtsberaterhaftung ist
Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung juristischer Dienstleistung. Sie schützt sowohl den rechtsuchenden Verbraucher und Unternehmer vor den
Folgen fehlerhafter juristischer Arbeit als auch den
Rechtsberater vor unbegründeten Schadensersatzansprüchen
seiner Mandanten.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Qualität juristischer Arbeit sind vom Gesetzgeber
allgemein gefasst und geben wenig Anhaltspunkte für die Beurteilung eines
verbindlichen Standards. Die Rechtsberaterhaftung ist deshalb Richterrecht und regelmäßig vom
Einzelfall geprägt. Die von den Gerichten gebildeten Vorgaben für die Qualität sind nicht unangemessen hoch, sie berücksichtigen zutreffend den vertraglichen Anspruch des Mandanten auf ein
schadensfreies Ergebnis juristischer Arbeit und gleichzeitig den Anspruch des Rechtsberaters auf
Schutz vor unbegründeten Schadensersatzforderungen seines Auftraggebers.
Auch wenn sich der Bundesgerichtshof (BGH) jährlich mit etwa
200 Regressen gegen pflichtversicherte Rechtsberater, also Rechtsanwälte, Anwaltsnotare, Notare und Steuerberater beschäftigen muss, ist dieses Rechtsgebiet bei vielen Betroffenen und auch den Instanzgerichten nicht sehr bekannt. Dies verwundert, da alleine von Rechtsanwälten jährlich insgesamt
Ansprüche in Milliardenhöhe (Euro) bei ihren Vermögensschadenshaftpflichtversicherern angemeldet werden, wovon jedoch nur ein geringer Teil reguliert werden muss. Davon sind Ursachen der Schadensmeldungen zu ca.
50 % versäumte Fristen und zu weiteren 50 % allgemeine Schlechtleistung, wie zum Beispiel
Gesetzesunkenntnis.
Anlass, die Rechtsprechung zur Rechtsberaterhaftung im Internet zu publizieren, ist keineswegs die eigene Erkenntnis von einer steigenden Zahl pfuschender Rechtsberater oder einer entsprechenden Statistik, sondern die allgemeine Feststellung, dass die meisten
Rechtsberater zwar nicht fehlerfrei, jedoch schadensfrei arbeiten. Da Fehler menschlich sind, soll diese Datenbank dazu beitragen die umfangreiche und anspruchsvolle, teilweise komplizierte Rechtsprechung zur Rechtsberaterhaftung sowohl für den juristischen Laien wie auch für den Juristen transparenter zu machen, um Problemstellungen besser erkennen und beurteilen zu können. Da Streit oft beim
Geld anfängt, enthält die Datenbank auch Entscheidungen zum
Kostenrecht der Rechtsberater, ergänzt mit einer Auswahl berufsrechtlicher Entscheidungen.
Die Datenbank ersetzt keine Rechtsberatung. Die Kurzdarstellung der Urteile gibt nicht immer den gerichtlichen Leitsatz wieder. Eine Haftung für die Richtigkeit der Urteilswiedergabe wird nicht übernommen. Die Datenbank wird ständig aktualisiert und ergänzt. Hinweise, Kritik und Anregungen sind erwünscht.
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